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   LAG Sachsen, 08.09.1993 - 2 Sa 119/93   

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https://dejure.org/1993,4568
LAG Sachsen, 08.09.1993 - 2 Sa 119/93 (https://dejure.org/1993,4568)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08.09.1993 - 2 Sa 119/93 (https://dejure.org/1993,4568)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 08. September 1993 - 2 Sa 119/93 (https://dejure.org/1993,4568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung wegen fehlender Eignung des Arbeitnehmers ; Fehlende Eignung für den Schuldienst aufgrund Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit; Notwendigkeit einer Einzelfallabwägungüber das Maß der Verstrickung des Arbeitnehmers und der Zumutbarkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1
    Neue Bundesländer: Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines ehemaligen "Inoffiziellen Mitarbeiters" (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1994, 219
  • DB 1993, 2135
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.09.1993 - 2 Sa 119/93
    Das individuelle Maß der Verstrickung bestimmt über die außerordentliche Auflösbarkeit des Arbeitsverhältnisses (so bereits BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 -).

    Darüber hinaus sind zur Beurteilung des Maßes der Verstrickung auch einzubeziehen die Stellung des Beschäftigten beim Ministerium für Staatssicherheit und die Bedeutung seiner früheren Tätigkeit (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 -) sowie der Zeitpunkt, in dem die Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit endete.

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus LAG Sachsen, 08.09.1993 - 2 Sa 119/93
    Daneben sind die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 KSchG nicht zu prüfen (BAG Urteil vom 8. März 1993 - 8 AZR 356/92 -).
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